Wallbox installieren – weitere Fragen & Antworten Teil 2
Wie versprochen heute ein weiterer FAQ-Artikel zum Thema „Wallbox (Ladestation) installieren. Sollten Sie Teil 1 zu diesem Thema verpasst haben, können Sie dies hier nachlesen.
Kann der Vermieter die eigene Wallbox verbieten?
Vorab folgendes – Vermieter und Mieter müssen sich einig sein. Lassen Sie als Mieter eine Wallbox installieren, benötigen Sie hierzu auch die Genehmigung des Vermieters. Der Grund dafür ist, dass dies eine klare bauliche Veränderung am Mietobjekt darstellt. Darum muss der Hauseigentümer auch zustimmen.
Argumente für eine Wallbox – so argumentieren Sie z.B. bei Ihrem Vermieter:
- Eine Wallbox (Ladestation) erhöht den Wert einer Immobilie.
- Als Mieter können Sie anbieten, die Kosten zu übernehmen und beim Auszug dafür eine Ablöse zu bekommen. Damit entstehen dem Besitzer am Beginn keine Kosten.
- Wallboxen sind Investitionen in die Zukunft.
- Sprechen Sie die Fördermöglichkeiten an.
- Durch separate Stromzähler fallen bei anderen Hausbewohnern keine Zusatzkosten an.
Ist eine Wallbox wasserdicht?
Wallboxen sind wasserdicht und vertragen daher Regenwasser. Strom fließt erst, wenn Wallbox und Auto miteinander verbunden sind. Grundsätzlich kann eine Wallbox an einem Haus ungeschützt vor Wind und Wetter installiert werden. Allerdings raten Hersteller wie Elektrofachleute davon ab.
Wie schütze ich meine Wallbox vor Fremdbenutzung?
Ist die Wallbox an der Hauswand angebracht und betriebsbereit, stellt sich schnell die Frage, wie man diese vor unbefugter Benutzung, z.B. während eines Urlaubs, schützen kann. Natürlich ist die einfachste Lösung, diese über die Sicherungen in der Hausverteilung stromfrei zu schalten – ohne Strom keine Ladung. Die meisten Wallboxen verfügen jedoch über einen Schlüsselschalter oder eine Chipkarte zur Freischaltung. Sprechen Sie Ihren Installateur darauf an.